Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Zur besseren Darstellung, fasse ich Ihre Fragen einmal zusammen.
Sie sollten als GF für die 1. GmbH auf jeden Fall ein Gehalt über 450 € beziehen. Wenn sie ein Gehalt mit 450 € oder weniger beziehen, handelt es sich um einen Minijob. Minijobs sind nicht SV-Pflichtig, daher sind Sie dann nicht krankenversicherungspflichtig, auch wenn der AG Beiträge abführt. Sie müssten sich dann freiwillig in der GKV versichern.
Wenn Sie mehr als 450 € verdienen, handelt es sich um einen Midijob, diese sind voll krankenversicherungspflichtig, der Arbeitnehmer profitiert aber von geringeren Beiträgen.
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, werden die Beiträge zu GKV und RV, AV nur aus dem Angestelltengehalt berechnet. Die Zinseinnahmen und die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bleiben unberücksichtigt.
Wenn Sie freiwillig in der GKV versichert sind, werden alle Einnahmen, also auch die Zinserträge und die Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung für die Beitragsberechnung herangezogen.
Zur Abgabenberechnung; der Beitrag zur SV wird aufgrund des Übergangszonenentgeltes berechnet, die Arbeitgeberanteile aufgrund des vollen Entgeltes. Die Arbeitnehmeranteile ergeben sich dann aus der Differenz zwischen Vollen Beitrag aus dem Übergangszonenentgeltes abzüglich der Arbeitgeberanteile.
Entgelt 500 €
Midijob-Übergangszonenentgeltes (1,13187647 × 500 – 171,43941176 = 394,50 €)
KV (14,6 %)
Voller Beitrag 57,60
AG Beitrag 36,50 €
AN Beitrag 21,1
KV-Zusatzbeiträge (1,1 %)
Voller Beitrag 4,34 €
AG Beitrag 2,75 €
AN Beitrag 1,59 €
RV (18,6 %)
Voller Beitrag 73,38 €
AG Beitrag 46,5 €
AN Beitrag 26,88 €
ALV (2,4 %)
Voller Beitrag 9,47 €
AG Beitrag 6,00 €
AN Beitrag 3,47 €
PV (3,05 %)
Voller Beitrag 13,81
AG Beitrag 8,75 €
AN Beitrag 5,06 €
Arbeitgeberbelastung: 100,50 €
Arbeitnehmerbelastung: 58,10 €
Lohnsteuer fällt in diesem Bereich (500 €) nicht an.
Ich kenne nicht alle Ihre eventuellen Sonderausgaben und Werbungskosten, für eine pauschale Berechnung bin ich von 200 € Sonderausgaben und Werbungskosten im Monat ausgegangen, so dass sich ein monatliches zu versteuerndes Einkommen von 1.300 €, d.h. jährlich 15.600 € ergibt. Bei einem solchen Betrag müssten Sie mit 1.100 € Steuern rechnen
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen oder mich per E-Mail anschreiben.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
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