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Steuern und Abgaben bei Geschäftsführergehalt Minijob oder Angestellter in Frührente

20. Januar 2022 20:36 |
Preis: 50,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne in Frührente gehen und meine Steuern/ Sozialabgaben auf ein Minimum reduzieren.


In Zukunft beziehe ich Gehalt aus

1) Geschäftsführertätigkeit einer immobilienverwaltenden GmbH. Hier wurden bisher nie Ausschüttungen oder Gehälter gezahlt. (Ich bin einziger GF mit 49% Geschäftsanteile / Rest: 25,5% jeweils meine Eltern)

2) Zinseinkünfte i.H.v 500€ aus Darlehen an eine 2. GmbH mittels Teileinkünfteverfahren. Die GmbH verwaltet Aktien, jedoch finden keine Ausschüttungen oder Gehaltsbezüge statt, was auch so bleiben soll. (100% Geschäftsanteile)

3) Mieterträge i.H.v. ca. 500€ aus einer GbR (33% Geschäftsanteile)

Da mir für meine Ausgaben 1.400 - 1.500€ brutto pro Monat reichen, fehlen mir nach Aufsummierung von 2) und 3) noch 400-500€. Diesen Restanteil möchte ich als Geschäftsführergehalt über 1) beziehen.
Meine Recherche hat bisher ergeben, dass dadurch sich meine Anteile auf unter 50% belaufen, ich als sozialversicherungspflichtig abhängig gelte (vorbehaltlich Prüfung des Trägers). Dies ist aus meiner Sicht vorteilhaft, da ich darüber zukünftig meine Krankenkasse abwickeln kann; berichtigen Sie mich gerne, falls ich hier falsch liege.

Wie wirkt sich jedoch die Besteuerung als auch die Sozialversicherungsabgaben auf 1) bis 3) aus, wenn ich entweder auf 450€ Minijob-Basis oder auf 500€ Angestellten-Basis GF-Gehalt von 1) beziehe? Und welche Arbeitgeberanteile an Steuer und anderen Abgaben müssen mit berücksichtigt werden?

Mein Ziel ist es hier die Steuern und Abgaben für mich als auch die Firmen auf ein Minimum zu reduzieren. Ich bin in der Steuerklasse eins und nicht in der Kirche.

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

21. Januar 2022 | 09:53

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,


aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Zur besseren Darstellung, fasse ich Ihre Fragen einmal zusammen.

Sie sollten als GF für die 1. GmbH auf jeden Fall ein Gehalt über 450 € beziehen. Wenn sie ein Gehalt mit 450 € oder weniger beziehen, handelt es sich um einen Minijob. Minijobs sind nicht SV-Pflichtig, daher sind Sie dann nicht krankenversicherungspflichtig, auch wenn der AG Beiträge abführt. Sie müssten sich dann freiwillig in der GKV versichern.

Wenn Sie mehr als 450 € verdienen, handelt es sich um einen Midijob, diese sind voll krankenversicherungspflichtig, der Arbeitnehmer profitiert aber von geringeren Beiträgen.

Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, werden die Beiträge zu GKV und RV, AV nur aus dem Angestelltengehalt berechnet. Die Zinseinnahmen und die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bleiben unberücksichtigt.

Wenn Sie freiwillig in der GKV versichert sind, werden alle Einnahmen, also auch die Zinserträge und die Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung für die Beitragsberechnung herangezogen.

Zur Abgabenberechnung; der Beitrag zur SV wird aufgrund des Übergangszonenentgeltes berechnet, die Arbeitgeberanteile aufgrund des vollen Entgeltes. Die Arbeitnehmeranteile ergeben sich dann aus der Differenz zwischen Vollen Beitrag aus dem Übergangszonenentgeltes abzüglich der Arbeitgeberanteile.

Entgelt 500 €

Midijob-Übergangszonenentgeltes (1,13187647 × 500 – 171,43941176 = 394,50 €)


KV (14,6 %)
Voller Beitrag 57,60
AG Beitrag 36,50 €
AN Beitrag 21,1

KV-Zusatzbeiträge (1,1 %)
Voller Beitrag 4,34 €
AG Beitrag 2,75 €
AN Beitrag 1,59 €

RV (18,6 %)
Voller Beitrag 73,38 €
AG Beitrag 46,5 €
AN Beitrag 26,88 €

ALV (2,4 %)
Voller Beitrag 9,47 €
AG Beitrag 6,00 €
AN Beitrag 3,47 €

PV (3,05 %)
Voller Beitrag 13,81
AG Beitrag 8,75 €
AN Beitrag 5,06 €

Arbeitgeberbelastung: 100,50 €
Arbeitnehmerbelastung: 58,10 €
Lohnsteuer fällt in diesem Bereich (500 €) nicht an.

Ich kenne nicht alle Ihre eventuellen Sonderausgaben und Werbungskosten, für eine pauschale Berechnung bin ich von 200 € Sonderausgaben und Werbungskosten im Monat ausgegangen, so dass sich ein monatliches zu versteuerndes Einkommen von 1.300 €, d.h. jährlich 15.600 € ergibt. Bei einem solchen Betrag müssten Sie mit 1.100 € Steuern rechnen



Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen oder mich per E-Mail anschreiben.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


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