Steuerrecht: Beitrag zum Versorgungswerk über Höchstbetrag
vom 15.5.2025
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Ärzteehepaar hat Beiträge zum Versorgungswerk über der Grenze von 55.132 € in 2024 geleistet und wird vss. in 2025 auch die Grenze überschreiten. 2024 eine Zusammenballung von Nachzahlungen für die Vorjahre. 2025 vss. aufgrund der hohen Einkommen auch eine Überschreitung insbesondere beim Ehemann. Versorgungswerk sagt keine Möglichkeit die Beträge in Raten zu zahlen oder zu strecken. Steuerlicher Abzug als Vorsorgeaufwand nicht möglich.