Ab wann sind meine thailändische Frau und ihr Kind steuerlich zu berücksichtigen?
vom 1.9.2017
85 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm. / Stuttgart
Ich habe die Tochter nicht adoptiert und der leibliche Vater (Thailänder) zahlt keinen Unterhalt. ... Das Finanzamt lehnte zuvor jedoch einen Antrag auf Steuerklassenwechsel in 2016 mit der Begründung ab, dass meine Frau noch nicht in D gemeldet und nicht steuerpflichtig gewesen sei. ... Dürfen wir in der Steuererklärung 2016 und/oder 2017 Kinderfreibeträge und/oder Kindergeld nutzen?