23.12.2008
Grundlage: -Beschaeftigt bei einem deutschen Arbeitgeber -staendiger Wohnsitz im Ausland, es besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen -Tatetigkeit fuer den deutschen Arbeitgeber vorwiegend im Land des Wohnsitzes (aber auch im weiteren Ausland, 2-3 Wochen im Jahr in Deutschland) -es laeuft bereits eine Lohnpfaendung (wegen ausstehendem Unterhalt) Fragen: (1) fuer das Jahr 2008 wurde (ohne Lohnsteuerkarte) vom Arbeitgeber das Gehalt in LSK 6 versteuert und die Betraege an das deutsche Finanzamt abgefuehrt, Laut Finanzamt muss ich zunaechst nachweisen, dass ich im Ausland meine Lohnsteuer bezahlt habe, um die deutsche Lohnsteuer zurueckzubekommen.