Anfrage zur Aufenthaltserlaubnis für senegalesischer Staatsangehöriger
vom 17.9.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Am 01.10.2025 planen wir, gemeinsam nach Deutschland (Essen-Werden) umzuziehen da ich dort ein Arbeistangebot letzte Woche bekommen habe. Meine Fragen: Ist es möglich, dass mein Mann direkt in Deutschland bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte einer deutschen Staatsangehörigen (§28 AufenthG) beantragt, obwohl er nur mit dem spanischen Schengen-Visum einreist und die spanische Aufenthaltserlaubnis noch nicht erteilt ist? Wäre es rechtlich einfacher oder sicherer, wenn wir zunächst die spanische Aufenthaltskarte abwarten und dann mit dieser nach Deutschland ziehen?