Frage Niederlassungserlaubnis
vom 13.5.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Ich wende mich heute mit einer rechtlichen Anfrage bezüglich Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte oder Einbürgerung an Sie: Der junge Mann ist vor sechs Jahren eingereist, hat eine Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und im Herbst 2024 ein duales Studium begonnen. Sein Werdegang im Überblick: August 2019 – August 2021 §16 f AufenthG (Sprachkursbesuch bis C1) 01.09.2021 – August 2024 §16 a AufenthG (Ausbildung zum Fachinformatiker mit Schwerpunkt Systemintegration) September 2024 §18 a AufenthG (Fachkraft) Seit Oktober 2024 §16 b AufenthG (Studium Informatik) Könnten Sie mir bitte hierzu eine Einschätzung geben, ob und was möglich ist, um ihm eine dauerhafte Duldung in Deutschland zu ermöglichen?