Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ob Sie die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, richtet sich nach ukrainischem Recht. Einen ukrainischen Pass werden Sie sich in der ukrainischen Botschaft beschaffen können, wenn Sie dort vorsprechen und nachweisen, dass Ihre Mutter die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzt.
Wenn es so ist, dass die russische Besatzungsmacht auf der Krim für eine visumfreie Einreise einen ukrainischen Pass verlangt und Sie dorthin reisen wollen, dürfte die Beschaffung dieses Passes hilfreich sein. Mögliche Nachteile gegenüber der Ukraine könnte ich mir vorstellen, wenn ukrainische Behörden von einer solchen Reise erfahren.
Eine Einbürgerung in Großbritannien wiederum richtet sich nach dem dortigen Recht. Es dürfte dabei auf eine erfolgreiche Integration und weniger auf die Art des Nationalpasses bzw. die Staatsangehörigkeit ankommen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
30.04.2019 | 21:41
Sehr geehrter Herr Geißlreiter,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Einige kurze Nachfragen dazu:
a) Könnte der Erwerb des ukrainischen Passes in Deutschland Probleme verursachen? Also, dass z.B. behauptet wird, ich hätte die ukrainische Staatsbürgerschaft erst später erworben (durch Erwerb des Passes) und müsste somit die deutsche ablegen, oder ist so etwas nicht denkbar?
b) Kann es irgendwelche Nachteile geben, falls ich gewissermaßen "einfach so weiter lebe wie bisher", also die ukrainische Staatsbürgerschaft (die ich zumindest laut deutschen Behörden habe) ignoriere?
c) Wie kann man eine Staatsbürgerschaft ablegen/ablehnen? Muss dies bei der jeweiligen Botschaft erfolgen? (also in diesem Fall der ukrainischen)
Vielen Dank!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
30.04.2019 | 22:33
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie müssen sich insoweit keine Sorgen machen:
1.) Die ukrainische Staatsangehörigkeit haben Sie durch Geburt erworben, auch wenn Sie das lange nicht wussten. In diesen Fällen (Erwerb durch Geburt) verlangt das deutsche Recht nicht, dass Sie sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Niemand wird Sie dazu zwingen.
Nachteile in Deutschland gibt es nicht. Es zählt, dass Sie als deutscher Staatsbürger volle Rechte (und Pflichten) haben.
2.) Ich sehe nicht, dass Sie für ein Leben in Deutschland einen ukrainischen Pass bräuchten. Sie sollten nur wahrheitsgemäß antworten, wenn irgendwann einmal von offizieller Seite danach gefragt wird, ob Sie weitere Staatsangehörigkeiten außer der deutschen besitzen, z.B. vom Standesamt oder der Meldebehörde.
3.) Die Aufgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit richtet sich ebenso wie der Erwerb nach ukrainischem Recht. Wie das geschehen kann, sollten Sie bei Interesse bei der ukrainischen Botschaft erfragen.
Beste Grüße von Gero Geißlreiter, Rechtsanwalt