Prüfung auf Leistungen wegen einer schwerwiegenden Sportverletzung.
vom 3.6.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Außerdem habe ich herausgefunden, dass sich die Verjährung nicht auf den Unfallzeitpunkt beschränkt, sondern sich zu dem Zeitpunkt als klar wurde dass bleibende Schäden vorhanden sind nach hinten verschieben kann und deswegen möglicherweise keine Verjährung meines Falls vorliegt.