Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.
In der Tat trifft Sie gegenüber dem Anspruchsgegner eine Schadensminderungspflicht.
Sie können den Ihnen entstandenen Nutzungsausfallschaden für einen Zeitraum von in der Regel 2-4 Wochen, je nach Schadensart und voraussichtlicher Reparatur-/Wiederbeschaffungsdauer im Einzelfall kürzer oder länger, ersetzt verlangen. Alternativ können Sie für denselben Zeitraum die Kosten für einen Mietwagen erstattet bekommen. Selbst wenn die gegnerische Versicherung die Schadensregulierung verweigert, haben Sie deswegen keinen zeitlich verlängerten Anspruch auf den Ersatz von Nutzungsausfallschäden.
Im deutschen Zivilrecht gilt nämlich grundsätzlich: "Geld hat man zu haben". Dass die gegnerische Versicherung nicht zahlt, ist zwar ärgerlich, hindert Sie jedoch nicht daran, sich schnellstmöglich (d.h. in der Regel binnen 2-4 Wochen) ein neues Fahrzeug zu beschaffen oder Ihr verunfalltes Fahrzeug reparieren zu lassen und das Geld im Nachhinein von der Versicherung zu verlangen. Sie haben in einem solchen Fall freilich einen Anspruch gegen die gegnerische Versicherung auf Ersatz des hierdurch entstandenen Zinsschadens für das vorgeschossene Geld.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
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