Verzicht auf Erbschaft mit Ausgleichszahlung
vom 30.5.2024
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Der ältere Bruder ist nicht in der Lage und Willens, sich mit den erforderlichen Arbeiten wie Grundbucheintragungen, Verkauf der Wohnungen zu beschäftigen. ... Frage ergibt sich noch, wie und ob der ältere Bruder den bei ihm ankommenden Betrag zu versteuern hat.