Fünf Jahre später,1994, errichten sie ein Berliner Testament mit folgender Klausel: Verlangen einer oder mehrere Schlußerben den Pflichtteil, so bestimmen wir folgendes: "Diejenigen pflichteilsberechtigten Schlußerben, die den Pflichtteil NICHT verlangen, erhalten aus dem Nachlass des Erstversterbenden ein Vermächtnis in Höhe ihres gesetzlichen Erbteils nach ihm in Geld, das sofort anfällt, aber erst beim Tode des Längstlebenden fällig wird." ... Ist es richtig, dass sie als STIEFkinder des verstorbenen Horst aktuell gar nichts tun können, aktuell nichts erhalten, sondern erst nach dem Ableben des Längerlebenden (also der eigenen Mutter) ins Spiel kommen?