Vorteile Nießbrauch
vom 1.8.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Eltern wollen ihr Haus im Rahmen eines Überlassungsnießbrauchs an mich übertragen ("Die Übertragungen erfolgen zur Vorwegnahme der Erbfolge und werden abgesichert durch Rückübertragungsvorbehalte und Rückauflassungsvormerkungen." ... Das Haus wurde vor über 30 Jahren gebaut. Wenn ich es erbe, kann ich es sofort verkaufen, ohne die Spekulationssteuer zahlen zu müssen.