Kindschaftsannahme uneheliches Kind, Unterhalt (für Kind und Mutter), Erbschaftsannahme (weil Erbannahme keiner besonderen Form nötig ist - auch Wochen nach Erbfall abwarten - bringt eine Erbannahme) 2019, zwei Jahre später, wird der damalige Ehemann enterbt und auf seinen Pflichtteil reduziert. Auf diesen Pflichtteil im Ersten und zweiten Erbfall verzichtet er nun zugunsten seiner beiden Eltern die eine Familienstiftung gründen wollen und damit er seine Ex-Frau bei den Forderungen aufgrund von eklatant hohen Forderungen/ Unterhaltsforderungen aus der Vergangenheit loswerden möchte. Frage: Hat die damalige Ehefrau, die keine mehr ist, im Falle des Ersten und Zweiten Erbfalles, durch versterben beider Eltern des damaligen Ehemannes, durch die notarielle Vereinbarung nach ihrer Scheidung, trotzdem noch rechtswirksam Recht den Pflichtteil von dem damaligen Ehemann, nach Erbfall jeweils seiner Elternteile, zu bekommen?