Zwei Erbfälle zusätzlich mit Übergabevertrag
vom 17.6.2025
für 150 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Denn es ist eben so, daß der Bruder keine Auskunft gibt, da er wohl genau weiß, daß irgendwann irgendwelche Fristen ablaufen und man keine Chance mehr hat zu agieren. ... Den aktuellen Stand und ob in den 60000,00 € Restvermögen alle Werte enthalten sind, die die Mutter vom Vater geerbt hat, ist nicht bekannt, weil der Bruder die Kontovollmacht hatte und wie schon zu Lebzeiten üblich, keine Auskunft gibt. Auch gibt der Bruder nicht preis, ob die 3 nicht übertragenen Grundstücke evtl. schon zu Lebzeiten der Mutter verkauft wurden und in die 60000,00 € geflossen sind oder nicht.