Erbschaftsteuer und Steuerfreibetrag
vom 24.7.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Die eine wohnt separat in einem eigenen Haus. ... Dementsprechend gehören – außer dem Sparguthaben der Eltern – diese beiden Häuser (Elternhaus und unser Haus) zur Erbmasse. ... Oder spielt hier der Umstand eine Rolle, dass die zweite Erbin ja auch Ansprüche hat und diese Regelung ggf. daran scheitert?