Grundbuchberichtigung
vom 5.10.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
KV 14110 GNotKG gebührenfrei, soweit der Antrag auf Berichtigung innerhalb von zwei Jahren seit dem Eintrittt des Erbfalles beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht wird. Sollten Sie jedoch vorhaben binnen zwei Jahren seit dem Erbfall einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag beurkunden zu lassen (ein Miterbe oder einzelne Miterben sollen das/die Grundstück/e erhalten), so ist die Eintragung im Grundbuch gebührenfrei, jedoch nur wenn nicht vorher die Berichtigung auf die Erben stattgefunden hat.