Maklervertrag ungültig oder nicht oder eingeschränkt
vom 5.10.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Aus diesem ist nun ersichtlich geworden, dass der verstorbene Ehegatte jeweils hälftig dem überlebenden Ehegatten und mir (als Einzelkind) die Immobilien vererbt.