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28 Ergebnisse für vertrag arbeitgeber vertragsstrafe karenzentschädigung

Wirksamkeit des Konkurenzverbotes im Angestelltenverhältnis
vom 30.1.2025 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Jeder Verstoß gegen dieses Konkurrenzverbot verpflichtet den Arbeitnehmer zur Bezahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Monatsgehalt sowie zum Ersatz des den Konvetionalstrafbetrages übersteigenden weiteren Schaden. (2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet dem Arbeitgeber darüber zu informieren, dass er beabsichtigt sich bei einem Konkurrenzunternehmen im Sinne des Paragraf 11 Absatz 1 dieses Vertrages anstellen zu lassen. Dem Arbeitgeber steht insoweit das Recht zu auf die Ausübung des Konkurrenzverbotes gemäß Paragraph 11 Absatz 1 dieses Vertrages zu verzichten. ... Ein Kunde gilt als abgeworben wenn er während der Laufzeit dieses Vertrages Kunde beim Arbeitgeber war und anschließend zum Konkurrenz Unternehmen wechselt.
Nachvertragliches Beschäftigungsverbot / Umgehungsverbot als Angestellter
vom 21.11.2023 für 55 €
Der Wortlaut der Klausel ist wie folgt: Umgehungsverbot (1) Der Arbeitnehmer ist während seines Beschäftigungsverhältnisses beim Arbeitgeber, sowie einem Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers, direkt oder über Dritte für Kunden, Partner oder andere Unternehmen, mit denen der Arbeitgeber zusammenarbeitet, tätig zu werden; das gleiche gilt auch für mit den Kunden gem. §§15ff AktG verbundene Unternehmen. (2) Verstößt der Arbeitnehmer schuldhaft gegen vorgenannte Ziffer, so ist er zur Zahlung einer vom Arbeitgeber festzusetzenden und angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 25.000 € an den Arbeitgeber verpflichtet, die im Streitfalle vom zuständigen Gericht der Höhe nach zu überprüfen ist. Etwaige Schadenersatzansprüche vom Arbeitgeber bleiben hiervon unberührt. Laufe ich hier in Gefahr, die Vertragsstrafe schuldig zu werden?
Kundenschutz Projektrahmenvertrag
vom 13.1.2022 für 60 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Da sowohl von Endkundenseite, als auch von meiner Seite aus die bevorzugte Konstellation wäre, einen Direktvertrag zwischen Endkunde und meiner GmbH zu schließen (ohne die Vermittlungsagentur), lautet meine Frage, ob mein bisheriger Arbeitgeber, meine GmbH oder ich als Privatperson aufgrund der Kundenschutzklausel eine Strafzahlung zu befürchten haben. Im Folgendem die Kundenschutzklausel des Rahmenvertrags zwischen der Vermittlungsagentur und meinem bisherigen Arbeitgeber. Eine Klausel zu Karenzentschädigungen oder ähnliches gibt es nicht: §9 Kundenschutz (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Dauer von 12 Monaten nach Ende des jeweiligen Projekteinzelvertrages für keine Kunden tätig zu werden, an deren Projekten er mitgearbeitet hat. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern sowie sonstigen eingesetzten Personen, derer er sich zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Rahmenvertrag oder einem Projekteinzelvertrag bedient, eine gleichlautende Verpflichtung aufzuerlegen. (3) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Kundenschutzregelung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von € 10.000,-- an <Name Vermittlungsagentur> zu entrichten.
Karenzentschädigung
vom 24.1.2020 für 77 €
beantwortet von Rechtsanwalt
In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von 1 Monaten nach Abgabe der Erklärung. 6.Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 6 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. ... Frage: Im Punkt 5 wird erwähnt, dass bei einem Verzicht des Wettbewerbsverbotes die Karenzentschädigung entfällt. Kann ich davon ausgehen, dass mein Arbeitgeber in jedem Fall verpflichtet ist, mir eine monatliche Entschädigung mindestens in Höhe des letzten Monatsgehaltes zahlen muss, auch wenn kein direkter Verweis auf Entschädigung im Vertrag steht?
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot + Karenzentschädigung - Arbeitsrecht
vom 10.12.2019 für 51 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Da ich ein zwei jähriges nach­ver­trag­li­ches Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung von 50% meiner Einnahmen habe (schriftlich im Arbeitsvertrag), wollte ich mich bezüglich meiner Situation nach meiner Kündigung beraten lassen. ... Zitat im Arbeitsvertrag (Kann Fehler enthalten, wurde mit OCR kopiert): " § 14 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (1) Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertrages in selbstständiger, unselbständiger oder sonstiger Welse für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit dem Arbeitgeber in direktem oder indirektem Wettbewerb steht oder mit einem solchen Unternehmen verbunden ist. ... Abs. 1, wird die Vertragsstrafe für jeden angefangen Monat in dem das Dauerschuldverhältnis besteht, neu verwirkt. (5) Im Übrigen gelten die Vorschriften der§§ 74 ff.
Erfahrenen Anwalt für Wettbewerbsklausel gesucht
vom 12.12.2017 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Paragraph und Vertrag stammt von einer Kanzlei und scheint richtig formuliert zu sein. D.h. mein neuer Arbeitgeber trifft tatsächlich ziemlich genau auf die im Arbeitsvertrag beschriebene ausgeschlossene Branche zu, leider auch großteils meine Stellenbeschreibung. ... Oder kann ich meinem Arbeitgeber einen Vorschlag machen und wie könnte der aussehen?
Umgehungsverbot/Kundenschutzklausel Vertrag zwischen Freelancer/Personalvermittler
vom 4.12.2017 150 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
War [F] bereits bei dem Kunden tätig, beginnt die Frist mit dem Ende der letzten Tätigkeit des [F] für diesen Kunden zu laufen. 3.2 [F] verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern sowie sonstigen Personen, derer er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag bedient, eine gleich lautende Verplichtung aufzuerlegen. 3.3 Verstößt [F] schuldhaft gegen 3.1 oder 3.2, so ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. ... Hat eine solche Klausel volle oder auch nur teilweise Wirkung, auch wenn eine mögliche Karenzentschädigung fehlt? ... In der Endphase des Projektes bei [X] nimmt der neue Arbeitgeber (IT Beratung [B]) von [A] auf dessen Empfehlung hin Kontakt mit [F] auf, um ihn für ein Projekt bei Kunde [K] zu gewinnen.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
vom 2.12.2016 32 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Vor ca. einem halben Jahr bekam ich eine Gehaltserhöhung und bekam somit auch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot in den Vertrag eingesetzt. ... Für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Karenzentschädigung in Höhe der Hälfte der vertraglich vereinbarten Vergütung nach Maßgabe des §§ 74 ff. ... Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,-- € Worten: zwanzigtausend Euro) an den Arbeitgeber zu zahlen.
Einstellen einer Pflegehilfe
vom 21.7.2016 80 € Historischer Preis
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Vermittelt wurde die Pflegehilfe von einer deutschen Agentur, angestellt ist sie bei einer rumänischen Agentur.Die Pflegehilfe ist mit ihrem rumänischen Arbeitgeber sehr unzufrieden und hat zum Monatsende gekündigt.Da sich zwischen der Pflegehilfe und unserer Mutter (86Jahre/Pflegestufe2)mittlerweile ein sehr vertrautes Verhältnis entwickelt hat, würden wir die Pflegehilfe sehr gerne weiterbeschäftigen und selbst einstellen. Dies wurde uns von der deutschen Agentur mit einem Hinweis auf den Dienstleistungsvertrag untersagt, wonach ein abwerben oder weiterbeschäftigen für 6 Monate nicht gestattet ist und mit einer Vertragsstrafe von 5000Euro geahndet wird.
Verzicht auf die Einhaltung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
vom 1.10.2015 51 € Historischer Preis
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In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Abgabe der Erklärung. (9) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb eines Monats nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben. (10) Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 12 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. ... Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. ... FRAGEN: Ist es zulässig, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Abgabe der Erklärung endet?
Wettbewerbsverbot zulässig?
vom 16.10.2014 60 € Historischer Preis
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Der Angestellte verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe von DM 1.000,- für jeden Fall der Zuwiederhandlung. Das Wettbewerbsverbot wird unwirksam, wenn der Angestellte aus einem wichtigen Grunde berechtigt ist, den Vertrag aufzulösen und innerhalb eines Monats erklärt, dass er sich an die Vereinbarung nicht gebunden hält. - Hat der Angestellte einen wichtigen Grund zur Kündigung gegeben, so fällt die Entschädigung während der Dauer des Wettbewerbsverbotes weg.
nachvertragliches Wettbewerbsverbot & Karenzentschädigung
vom 6.1.2014 48 € Historischer Preis
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A möchte nun gerne den Arbeitgeber wechseln, jedoch ist in seinem Vertrag leider ein Wettbewerbsverbot enthalten: siehe unten. § 8 Wettbewerbsverbot (1) Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Mitarbeiter untersagt, in selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. ... In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von drei Monaten nach Abgabe der Erklärung. (9) Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb eines Monates nach dem Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben. (10) Für den Fall eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Mitarbeiter der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 12 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. ... Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt.
Karenzentschädigung und Arbeitslosengeld
vom 4.12.2013 75 € Historischer Preis
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Ich gehe demnach davon aus, dass mir mein Arbeitgeber im Jahre 2014 eine Karenzentschädigung bezahlen muss, mindestens in Höhe von 50% der ehemaligen Einkünfte. ... Ich habe bei der Antragstellung auf Arbeitslosengeld mit dem Hinweis auf Erhalt einer Karenzentschädigung bei der Agentur für Arbeit nur auf erstaunte Gesichter geblickt und den Hinweis erhalten, dass das Arbeitslosengeld während der Zeit des Empfangs der Karenzentschädigung wohl ruhen würde, man wisse es nicht genau, es gäbe aber einen Entscheid! Nun zur eigentlichen Frage: Wird gleichzeitig zur Karenzentschädigung das Arbeitslosengeld gewährt oder ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld währenddessen?
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag rechtmäßig?
vom 11.9.2013 33 € Historischer Preis
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Nun will meine alte Firma eine Vertragsstrafe von mir. 10.000 € Das kuriose ist, das mein neuer Arbeitgeber auch die Distribution der Produkte meiner alten Firma hat. ... Jetzt meine Frage: Ich habe einen Vertrag der nach holländischem Recht aufgesetzt ist. ... Ich würde gerne bei dem neuen Arbeitgeber bleiben!
Abwerbung ?
vom 27.6.2012 65 € Historischer Preis
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Ohne Vertragsstrafe und ohne 6 monatige Wartezeit? Im Vertrag der Firma mit meiner Putzfirma ist eine Klausel bezüglich Abwerbung. ... Als Entschädigung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 3 Monatsumsätzen zu fordern.
Wettbewerbsverbot/Mandatsschutz
vom 27.5.2011 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mein Arbeitgeber hat mir nach bestandener StB-Prüfung ein Arbeitsvertrag als angestellter Steuerberater vorgelegt. Dieser Betrag beinhaltet erwartungsgemäß eine Wettbewerbsverbot/Mandatsschutzklausel mit folgendem Inhalt: "Für den Fall, dass die Vertragspartner das Arbeitsverhältnis übereinstimmen auflösen oder der Vertrag durch Kündigung aufgelöst wird, verpflichtet sich der Angestellte, innerhalb von 2 Jahren nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, gerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nicht für eigene Rechnung für solche Auftraggeber in eigener Praxis als Steuerberater, als Sozius oder als angestellter Steuerberater tätig zu werden, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder in den letzten 6 Monaten davor Mandanten der Kanzleiinhaber sind oder gewesen sind." Anschließend wird die Einflussnahme dahingehend untersagt sowie Vertragsstrafen geregelt.
Ist ein weltweites nachvertragliches Wettbewerbsverbot wirksam?
vom 29.4.2011 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ausgangslage: Seit einigen Jahren bin ich als Abteilungsleiter für ein großes deutsches Unternehmen tätig. Jetzt möchte zu einem direkten Wettbewerber mit vergleichbarer Struktur im Ausland wechseln. Bei meinem derzeitigen AG bin ich weltweit verantwortlich für einen bestimmten Fachbereich, bei dem Wettbewerber würde ich noch zusätzliche Funktionen übernehmen können, was mich besonders reizt.
Arbeitsrecht-Wettbewerbsverbotsklausel
vom 14.3.2011 30 € Historischer Preis
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Bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbotes kann der Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 10.000 beanspruchen. ... Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Arbeitnehmer gleichzeitig den Empfang der Urkunde. ... Mein Arbeitgeber behauptet nun jedoch die Klausel wäre nicht gültig.