Wirksamkeit des Konkurenzverbotes im Angestelltenverhältnis
vom 30.1.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Jeder Verstoß gegen dieses Konkurrenzverbot verpflichtet den Arbeitnehmer zur Bezahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Monatsgehalt sowie zum Ersatz des den Konvetionalstrafbetrages übersteigenden weiteren Schaden. (2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet dem Arbeitgeber darüber zu informieren, dass er beabsichtigt sich bei einem Konkurrenzunternehmen im Sinne des Paragraf 11 Absatz 1 dieses Vertrages anstellen zu lassen. Dem Arbeitgeber steht insoweit das Recht zu auf die Ausübung des Konkurrenzverbotes gemäß Paragraph 11 Absatz 1 dieses Vertrages zu verzichten. ... Ein Kunde gilt als abgeworben wenn er während der Laufzeit dieses Vertrages Kunde beim Arbeitgeber war und anschließend zum Konkurrenz Unternehmen wechselt.