Gehaltsproblem bei erneuter Schwangerschaft während Elternzeit
vom 20.11.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Jetzt ist es so, dass ich während der Elternzeit und zeitgleich während der Ausübung des Minijobs erneut schwanger geworden bin, wobei ich am 21.08.2024 vom Arzt ein ärztliches Attest mit Beschäftigungsverbot erteilt bekommen habe und die Elternzeit vorzeitig beendet wurde. ... Ich bin der Meinung, dass ich durch das Beschäftigungsverbot und der vorzeitigen Unterbrechung der Elternzeit quasi wieder in die Vollzeitbeschäftigung gerutscht bin, da der Minijob an die Elternzeit gebunden ist und die Vollzeitbeschäftigung, die ich vor Antritt meiner Elternzeit im Jahr 2021 ausgeübt habe, nur für die Dauer der Elternzeit geruht hat. Das bedeutet, dass ich theoretisch mit der Unterbrechung der Elternzeit wieder wie eine Vollzeitbeschäftigte behandelt und entlohnt werden müsste und dann wäre das mit der Überzahlung des Gehalts auch plausibel, da ich exakt den selben Lohn erhalten habe, wie in meinem letzten Vollzeitarbeitsverhältnis vor der Elternzeit.