Arbeitsvertrag unterschrieben und nicht angetreten
vom 7.6.2025
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Im Vertrag steht folgende Klausel: Tritt der arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis schuldhaft vertragswidrig nicht an, verpflichtet er sich zur zahlung einer Vertragsstrafe in höhe der auf einen zeitraum von zwei Wochen entfallenden festen Vergütung.