Kündigung von Mitarbeiterin aus betrieblichen Gründe
vom 19.1.2024
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Details zur Person, die ich zu kündigen beabsichtige: - fest angestellt seit 01.04.2023 (Probezeit vorbei) - 35h/Woche - keine Leitungsfunktion - 2 Vorschulkinder - 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende - Abgesehen von den notwendigen Kosteneinsparungen leistet die Mitarbeiterin nicht die erwartete Arbeitsqualität, hat sehr viele Fehltage, aber alles unter der Schwelle einer Abmahnung. ... Weil ich vor einigen Jahren einen für meine Begriffe ähnlich eindeutigen Kündigungsfall hatte, das Arbeitsgericht jedoch eine Wiedereinstellung verfügte, möchte ich diesmal keinen Fehler machen. - Worauf muss ich bei der Formulierung der Kündigung achten? ... - Muss ich eine Sozialauswahl begründen?