SChlussendlich erfolgte eine personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigung meinerseits 05.17( falls relevant: Gegenüber dem Arbeitsamt teilte der AG mit, dass es sich um eine ordentliche Kündigung meinerseits handelte und verneinte, dass der Anlass auf vertragswiedriges Verhalten zurückzuführen ist.). ... Aufgrund der DSGVO ist es für mich allerdings nahezu unmöglich gewesen, dies nachzuweisen: Also beauftragte ich einen Privatdetektiv und mir dieser meine Vermutung bestätigte,nämlich, dass besagter ehemaliger AG hier entsprechend des Schuldeingeständnisses kommuniziert und man sehr freizügig kommunizierte, dass ich u.a. damals Geld entwendete, zur Eigenbereicherung. ... Angenommen ich erhalte später bei einem neuen Arbeitgeber einen Job, kann der ehemalige AG denn auch dort anrufen und ihm diesen Umstand mitteilen, sodass ich unter Umständen fristlos gekündigt werde und Schadensersatz pflichtig bin?