Vergütung (5) folgendes: Sämtliche Erhöhungen Ihres Arbeitsentgeltes, sei es durch gesetzliche oder vertragliche Equal Pay Ansprüche - auch rückwirkende - einsatzbezogene Zuschläge, Tariflohnerhöhungen, Zahlungen nach Branchenzuschlagstarifverträgen, Jahressonderzahlungen, Tarifwechsel, tarifliche Sonderzahlungen, eine Höhergruppierung bei gleichbleibender oder veränderter Tätigkeit oder durch eine Verkürzung der Arbeitszeit, sowie sonstige zusätzlichen Ansprüche rechnen wir in voller Höhe auf übertarifliche Leistungen und Zahlungen an. ... Änderung an Punkt 5. (5) Sämtliche Erhöhungen Ihres Arbeitsentgelts, sei es durch gesetzliche oder vertragliche Equal Pay Ansprüche - auch rückwirkende - einsatzbezogene Zuschläge, Tariflohnerhöhungen, Zahlungen nach Branchenzuschlagstarifverträgen, Jahressonderzahlungen, alle über 7 Stunden hinausgehenden Urlaubsvergütungen und Entgeltfortzahlungsansprüche bei Krankheit, Tarifwechsel, tarifliche Sonderzahlungen, eine Höhergruppierung bei gleichbleibender oder veränderter Tätigkeit oder durch eine Verkürzung der Arbeitszeit, sowie sonstige zusätzlichen Ansprüche rechen wir in voller Höhe zunächst auf die einsatzbezogene Zulage, dann auf die Vorauszahlungen auf Urlaubs- und Entgeldfortzahlungsansprüche bei Krankheit und schließlich auf sonstige übertarifliche Leistungen und Zahlungen an. ... Ist mit einer Kündigung seitens AG zu rechnen, wenn ich diese nicht unterschreibe (was ich durchaus in Kauf nehme)?