Arbeitsrecht Beschäftigungsverbot Schwangerschaft
vom 19.1.2024
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Nun ist Sie Schwanger und erhielt vom Frauenarzt ein komplettes Beschäftigungsverbot da Sie schon etwas älter ist und als Risikoschwangere gilt. ... Wenn Sie jetzt beim AG das Beschäftigungsverbot einreicht, muss der AG dann den vollen Lohn weiter zahlen obwohl Sie aus der Lohnfortzahlung raus war, den sogenannten Miutterschutzlohn oder kann er dies verweigern da Sie aufgrund der aktuellen Erkrankung seit längerem nicht mehr gearbeitet hat ? Der mutterschutzlohn entspricht ja dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Monate, in dem die Schwangerschaft festgestellt wurde, sie hat aber die letzten drei Monate nicht gearbeitet, wie verhält sich das ganze rechtlich ?