Betriebliche Minusstunden - Regelung bei bevorstehender Kündigung
vom 29.9.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Am 19.11.2024 wurde als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Regelung bzgl. der Stundenverteilung geschlossen. Hierbei ging es darum, Überstunden im Sommer (Hauptsaison) mit Minusstunden im Winter zu verrechnen. ... „unterjährig" hier konkret bedeutet – ob also ab dem 1.11.2024 (Beginn Arbeitsvertrag) oder 19.11.24 (Abschluss Zusatzvereinbarung) zu rechnen ist.