Nach eingehender Prüfung der AVR sehe ich Hinweise darauf, dass meine tatsächliche Tätigkeit eher der Ziffer 42 entspricht, in der explizit „medizinisch-technische Assistentinnen mit entsprechender Tätigkeit, die in nicht unerheblichem Umfang schwierige Aufgaben erfüllen" genannt werden – insbesondere im Bereich der Funktionsdiagnostik. ... Ich sehe daher deutliche Parallelen zu den Tätigkeitsmerkmalen der Ziffer 42 und bitte um rechtliche Prüfung, ob: - eine Höhergruppierung von Ziffer 41 auf Ziffer 42 sachlich gerechtfertigt ist, - ein Anspruch auf rückwirkende Neubewertung und Vergütungskorrektur besteht, - und welche Vorgehensweise und Fristen in diesem Zusammenhang zu beachten sind.