Sehr geehrte/r Herr/Frau Anwalt/Anwältin, Kurze Info zur Person -Ich bin Angestellter seit 3 Jahren in einem Steuerbüro (Kleinbetrieb <10 Mitarbeiter) -Es wird mir Kurzarbeitergeld "Null" für 6 Monate angeboten -Kündigungsfrist AV 4 Wochen zum Monatsende -Es gibt keinen Tarifvertrag oder Betriebsrat -Ich habe noch einen Resturlaub 4 Tage aus 2019, sowie normalen Urlaubsanspruch 25 Tage 2020 Meine Fragen sind: 1) Wenn ich das Kurzarbeitergeld annehme zum 1.7.2020 und ich, der Arbeitnehmer, am 01.08.2020 fristgerecht kündige, endet das Arbeitsverhältnis am 30.09.2020. Bekomme ich für den Monat August und September dann mein normales Gehalt 100% vom Arbeitgeber ausgezahlt, da es keinen Tarifvertrag, Betriebsrat und auch keinen Passus in der Vereinbarung zur Kurzarbeit gibt, das im Fall einer Kündigung nur in Höhe des KUG weitergezahlt wird?