Die Arbeitsverträge verlangten, dass wir unsere bisherigen Stellungen bis zum 24.06.2005 zu kündigen hätten.Bei mir stellte dies kein Problem dar, ich kündigte am 22.06.05.Die andere Dame stand/steht in einem seit fünf Jahren bestehendem Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungszeit von zwei Monaten. Obgleich dies dem Auftraggeber bekannt war, hat er diese Dame sofort bei seinen Eltern beschäftigt,d.h.neben ihrer noch bestehenden Tätigkeit beschäftigt er sie täglich in einem "Schwarzarbeitsverhältnis".Ich sollte meine Tätigkeit am 23.06.05 aufnehmen, als ich pünktlich um 15h zum Dienstbeginn in der Wohnung der alten Herrschaften ankam,da wurde mir a) mein Schlüsselbund entrissen, um den Wohnungsschlüssel der Eltern zu entfernen und b) wurde ich rüde der Wohnung verwiesen, so dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgenommen werden konnte.