Inflationsausgleichsprämie nach Kündigung zurückfordern.
vom 1.2.2024
für 55 €
In beiden Arbeitsverträgen, habe ich vereinbart, dass "Soweit der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer eine Sonderzuwendung, ein Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt auszahlt, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese Leistung in voller Höhe zu-rückzuzahlen, wenn er bis zum 31.03. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres aus-scheidet und sich die Leistung auf einen Betrag von mindestens € 100,00 beläuft. " - ich würde die Inflationsausgleichsprämie als Sonderzuwendung betrachten und die ausgezahlte Teilsumme von Dezember gern zurückfordern.