Auflösung/ Kündigung Arbeitsvertrag
vom 6.8.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Guten Tag, ich war 6 Wochen in Teilzeit als Bauzeichner angestellt (2 Tage pro Woche, 15 Stunden), daneben bin ich weiter Selbständig im Bereich Bauplanung tätig; dies habe ich meinem Arbeitgeber von Anfang an korrekt mitgeteilt, es war also von Anfang an klar, dass die Selbständigkeit meine Hauptbeschäftigung bleiben soll. ... Diese Zeiten habe ich immer korrekt erfasst, oder wenn möglich, in den Pausen erledigt (in der Firma ist Gleitzeit üblich, meine Arbeitszeiten habe ich immer erfüllt). Anfangs war das auch kein Problem, mittlerweile sieht der Arbeitgeber darin ein großes Problem, ohne dass sich etwas geändert hätte.