. - ich stehe kurz vor Beendigung meines Studiums (Bachelorarbeit), bin als Vollzeitstudentin an meiner Universität eingeschrieben (vorerst bis zum 31.03.21), aber da ich kein Bafög beziehe und keine Vorlesungen mehr zu besuchen habe, war ich die letzten 20 Monate zeitgleich in einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis angestellt, das am 15.08.20 endete, sodass ich nun ALG I beziehe. - Mein Freund befindet sich seit 12 Monaten in einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis (seit 12 Monaten festangestellt, vor der Festanstellung 3 Monate über Zeitarbeit beim gleichen Arbeitgeber) - durch gesundheitliche Probleme (psychisch & psychosomatisch) gab es bereits mehrere Arbeitsausfälle in diesem Jahr, aktuell ist er seit 5 Wochen krank geschrieben (aktuelle AU gilt noch weitere 4 Wochen, wird also Krankengeld beziehen). ... Allerdings stellt die Kündigung auf ärztlichen Rat ja bereits einen "wichtigen Grund" zur Verkürzung der Sperre dar. - so wie ich es verstehe, würde der Umzug gem. ... Sollte mein Freund erst nach seiner Ummeldung kündigen und sich dann bei der hier zuständigen AfA arbeitssuchend melden etc.?