Diese enthält folgenden Text: Der Arbeitgeber behält sich vor, aus betrieblichen Gründen die Rückgabe des Fahrzeugs nebst Zubehör von dem Arbeitnehmer zu verlangen, insbesondere bei einem Verlust der Fahrerlaubnis, bei Erkrankung des Arbeitnehmers mit dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums, in der Elternzeit, mit Freistellung des Arbeitnehmers sowie für den Fall einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. ... Der Arbeitnehmer gibt das Fahrzeug inklusive Fahrzeugschein, -schlüssel, Reifen und sonstigem Zubehör an die Mietwagenfirma, den Arbeitgeber oder eine bevollmächtigte Person zurück.