Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsleistung
vom 26.9.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Ich habe nun eingefordert (nachdem sie mitgeteilt hatte der Lohn wäre fällig, weil sie für die Firma Leistung erbracht habe), dass sie mir ihre Tätigkeiten der letzten 3 Monate auflistet (Akquisetätigkeiten, Kundengespräche, Projektarbeit, ...). 1. ... Da ich davon ausgehe, dass sie keinerlei Aktivitäten für die Firma belegen kann, ist es möglich im Nachhinein ohne vorherige Androhung oder Abmahnung das Gehalt zu kürzen?