Vorwurf Ordnungswidrigkeit
beantwortet von
Folgendes Schreiben erhalten: "Ihnen wird vorgeworfen am xx.xx.2005 von 03:10 bis 04:10 in xx als Verantwortliche(r) folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie haben in einem unzulässigen Ausmaß Lärm (lautes Streiten mit Schreien) erzeugt, der geeignet war, die Nachbarschaft bzw. die Allgemeinheit erheblich zu belästigen." Unsere Frage: Stellt Ehestreit überhaupt eine Ordnungswidrigkeit da ...