Wettbewerbsrecht / Internetrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Henning Twelmeier / Pforzheim
Vorab, an die Anwälte: Die Angelegenheit muß von ihnen als antwortender Fachanwalt für das Wettbewerbsrecht / Internetrecht letztendlich mit Abmahnung und Unterlassungserklärung vertreten werden. Beantworten sie die Frage daher zwingend nicht, wenn Sie dies nicht wünschen, oder kein Fachanwalt sind. Zum Sachverhalt: Ein Internethändler bietet in seinem Online-Shop Artikel an, die er sämtl ...