Vorkaufsrecht § 577 BGB
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Seit 1980 wohnen wir in einem Miethaus mit 4 Parteien 2005 wurde es von einem "Baulöwen" als Mietshaus gekauft und in Eigentumswohnungen umgewandelt. Die Teilungserklärung wurde von einem Notar erstellt. Drei dieser Wohnungen wurden 2006 an die Mieter verkauft. Unsere Wohnung wurde 2008 vom"Baulöwen" an eine Fremden verkauft, ohne dass uns der "Baulöwe" oder der Notar über unser Vorkaufsrecht ...