Kommunikationsverweigerung bei Erbengemeinschaft
vom 20.6.2008
28 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Durch den Tod meiner Mutter habe ich 1/12 des ideellen Anteils an der Eigentumswohnung meiner Eltern geerbt. Das ist auch im Grundbuch eingetragen. Weitere schriftliche Vereinbarungen mit meinem Vater gibt es nicht. Mündlich hatten wir damals vereinbart, dass mein Vater sich um alles kümmert und ich keine Kosten habe. Inzwischen ist mein Vater in eine Mietwohnung einer Bekannten gezog ...