Mietmängel/Schäden
vom 20.6.2005
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Hallo, folgende Klausel ist in meinem Mietvertrag angegeben: §5 "Der Mieter hat offensichtliche Mängel innerhalb eines Monats nach Einzug schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er eine solche Meldung, so kann er sich beim Auszug nicht darauf berufen, dass ein Mangel bereits bei Einzug vohanden war". Bin ich nach dieser Klausel im Mietverrag auch gegen beim Einzug OFFENSICHTLICH vorhandenen Mie ...