Wohnrecht - Mitbenutzungsrecht
vom 13.6.2015
52 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Meiner Frau wurde vor 9 Jahren von Ihren Eltern ein Mehrfamilienhaus übertragen. Den Eltern wurde ein lebenslanges Wohnrecht einschließlich Mitbenutzung der gemeinschaftlichen Anlagen und der im Haus befindlichen Garage eingeräumt. Was heißt nun Mitbenutzung der Garage? Dürfen die Eltern diese allein nutzen (als Werkstatt und für Kfz) oder darf meine Frau ihr Kfz einstellen? MfG ...