Tiefgarage Stellplatz Eigentum - Betriebskosten gerechtfertigt?
| 28. Juli 2022 14:01
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Preis:
40,00 €
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Beantwortet von
Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
Hallo zusammen,
wir besitzen in einem Wohnhaus lediglich einen Tiefgaragenstellplatz (keine Wohnung) und haben mit unserem Schlüssel auch lediglich über das Rolltor und die darin eingelassene Tür mit dem Kfz oder zu Fuß Zugang zur Tiefgarage.
Aus der Tiefgarage heraus haben wir keinen Zugang zum Haus, zu Müllräumen, Grünflächen etc.. Hierfür benötigt man einen gesonderten Schlüssel.
In der Tiefgarage selber existiert kein Mülleimer und auch bspw. keine Steckdose, an die man seinen Staubsauger zur Reinigung des Kfz anschließen könnte.
In den Wirtschaftsplänen der WEG werden wir entsprechend unseres Miteigentumsanteils an Positionen beteiligt wie:
1.) Aufzug inkl. Instandhaltung (Wartung, Notruf, wiederkehrende Prüfung, Strom)
2.) Müllabfuhr, Sperrmüll, Recycling
3.) Grünpflege
4.) Hausbeleuchtung (zusätzlich zu Beleuchtung Außenanlage und Strom Tiefgarage)
5.) Betriebskosten CO2-Gasanlage
6.) Dachrinnenreinigung
7.) Instandhaltung laufend (ohne genauere Details)
8.) Hausreinigung (ohne Aufteilung in Haus und Tiefgarage)
9.) Versicherung (ohne Aufteilung in Haus und Tiefgarage)
10.) Hauswart ((ohne Aufteilung in Haus und Tiefgarage)
Da diese Positionen den Großteil unseres Wohngelds ausmachen, stellen wir uns folgende Fragen:
a.) Müssen wir uns an den Positionen 1-6 beteiligen auch wenn wir keinen Zugang zum Haus, Aufzug, Müllraum, Innenhof etc. haben?
b.) Können wir von der Hausverwaltung verlangen, dass Positionen wie 7-10 aufgeschlüsselt werden in Wohnhaus und Tiefgarage, um uns dann nur an den Anteilen für die Tiefgarage zu beteiligen? Dies ist bspw. im Wirtschaftsplan bei der Verwaltergebühr bereits der Fall und hier tragen wir nur den Teil für die Garage anteilig.
Eine Rückmeldung hierzu wäre sehr hilfreich!
Vorab herzlichen Dank!
Bewertung des Fragestellers
1. August 2022 | 13:53
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