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Tiefgarage Stellplatz Eigentum - Betriebskosten gerechtfertigt?

| 28. Juli 2022 14:01 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Hallo zusammen,

wir besitzen in einem Wohnhaus lediglich einen Tiefgaragenstellplatz (keine Wohnung) und haben mit unserem Schlüssel auch lediglich über das Rolltor und die darin eingelassene Tür mit dem Kfz oder zu Fuß Zugang zur Tiefgarage.
Aus der Tiefgarage heraus haben wir keinen Zugang zum Haus, zu Müllräumen, Grünflächen etc.. Hierfür benötigt man einen gesonderten Schlüssel.
In der Tiefgarage selber existiert kein Mülleimer und auch bspw. keine Steckdose, an die man seinen Staubsauger zur Reinigung des Kfz anschließen könnte.

In den Wirtschaftsplänen der WEG werden wir entsprechend unseres Miteigentumsanteils an Positionen beteiligt wie:
1.) Aufzug inkl. Instandhaltung (Wartung, Notruf, wiederkehrende Prüfung, Strom)
2.) Müllabfuhr, Sperrmüll, Recycling
3.) Grünpflege
4.) Hausbeleuchtung (zusätzlich zu Beleuchtung Außenanlage und Strom Tiefgarage)
5.) Betriebskosten CO2-Gasanlage
6.) Dachrinnenreinigung
7.) Instandhaltung laufend (ohne genauere Details)
8.) Hausreinigung (ohne Aufteilung in Haus und Tiefgarage)
9.) Versicherung (ohne Aufteilung in Haus und Tiefgarage)
10.) Hauswart ((ohne Aufteilung in Haus und Tiefgarage)

Da diese Positionen den Großteil unseres Wohngelds ausmachen, stellen wir uns folgende Fragen:
a.) Müssen wir uns an den Positionen 1-6 beteiligen auch wenn wir keinen Zugang zum Haus, Aufzug, Müllraum, Innenhof etc. haben?
b.) Können wir von der Hausverwaltung verlangen, dass Positionen wie 7-10 aufgeschlüsselt werden in Wohnhaus und Tiefgarage, um uns dann nur an den Anteilen für die Tiefgarage zu beteiligen? Dies ist bspw. im Wirtschaftsplan bei der Verwaltergebühr bereits der Fall und hier tragen wir nur den Teil für die Garage anteilig.

Eine Rückmeldung hierzu wäre sehr hilfreich!
Vorab herzlichen Dank!






Sehr geehrter Fragesteller,

auf den ersten Blick erscheint das rechtswidrig. Ich bitte Sie, zur weiteren Prüfung bitte die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung/ ggf. sonstige Unterlagen hinsichtlich des TG Platzes hochzuladen.

Mit freundlichen Grüßen

Draudt
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 29. Juli 2022 | 11:54

Liebe Frau Draudt,

leider ist es mir hier nicht möglich, Dokumente hochzuladen.
Der Support hat mir deshalb geraten, mich mit einer Mail direkt an Sie zu wenden.
Dies habe ich gerade getan.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Vorab herzlichen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Juli 2022 | 14:35

wie geschrieben, ich antworte Ihnen dann per Mail.

Gruß
Draudt
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 1. August 2022 | 13:53

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