Optionsvertrag für Bauerwartungsland
vom 5.12.2014
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Ich möchte ein grösseres Grundstück erwerben, welches als Bauerwartungsland angeboten wird, diese Bezeichnung bzw. Wertigkeit ist auch lt. ImmoWertV § 5 Absatz 2 gerechtfertigt, da auch das Gebiet bereits in einem Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen ist. Ich habe bereits zusammen mit einem Architetken eine Planung erstellt und der Gemeinde u. dem LA vorgestellt, wobei es hier noch bzgl ...