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sonderkündigungsrecht bei trennung bzw namensüberschreitung

14. Dezember 2012 04:52 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
Folgende frage habe ich:
Auf mich läuft ein telekomvertrag. Diesen habe ich abgeschlossen zur Zeit als ich mit meinem Mann in unserer gemeinsamen Wohnung lebte. Mein Mann hat einen schufa Eintrag und war sich unsicher ob er einen Vertrag abschließen kann daher läuft er auf mich.
Inzwischen sind wir getrennt und er hat dummerweise den Vertrag per umzugsservice mitgenommen. Er kann ihn jedoch nicht mehr zahlen. Außerdem läuft er noch auf mich und ich bekomme alle Mahnungen und Rechnungen. Außerdem wurde ihm das Telefon und mir meine Mailadresse gesperrt. Ich bin zu meinen Eltern zurück und dort gibt es bereits eine telefonverbindung.
Gibt es eine Möglichkeit dass ich den Vertrag mit einem sonderkündugungsrecht kündigen kann aufgrund eines namenswechsels auf meinen Mann und seinem schufa bzw der Trennung? Der Vertrag wurde mit dem Umzug meines Mannes neu begonnen mit 2 Jahren Laufzeit.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Danke

14. Dezember 2012 | 08:15

Antwort

von


(4)
Cappelner Damm 71a
49661 Cloppenburg
Tel: 04471-7008624
Web: https://www.rechtsanwältin-janna-stefan.de
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworten möchte:

Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts bei Umzug, wenn z.b. der alte Anbieter am neuen Wohnort seine Leistungen nicht erbringen kann oder will, etwa weil er dort über kein Netz verfügt.In diesen Fällen hat der Kunde nach Ansicht eines Teils der Rechtsprechung ein Sonderkündigungsrecht (Amtsgericht Ulm, Az: 2 C 211/08 ).

Ihr Ehemann hat den Anschluss per Umzugsservice mitgenommen und es gab -mangels entgegenstehender Angaben- auch keine Probleme bei der Leistungserbringung am neuen Wohnort.

Sie hätten den Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen sollen.
Ihrem Sachverhalt ist zu entnehmen, dass Sie das nicht getan haben, so dass der Vertrag verlängert wurde. Da der Vertrag immer noch auf Ihren Namen läuft, sind Sie Kundin und müssen auch die entsprechenden Entgelte entrichten. Da der Vertrag auf Ihren Namen läuft, erhalten Sie die Rechnungen bzw.die Mahnungen.
Der Anschluss ist nach Ihren Angaben gesperrt, so dass er nicht genutzt werden kann.
Mit der monatlichen Grundgebühr wird der Kunde aber dennoch bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit – und wenn er nicht kündigt sogar darüber hinaus – belastet.

Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich selbst das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar.

Der Schufa-Eintrag Ihres Ehemannes ist irrelevant, da der Vertrag auf Ihren Namen läuft.

Im Innenverhältnis haben Sie die Möglichkeit,Ihren Ehemann auf Erstattung der von Ihnen gezahlten Entgelte in Anspruch zu nehmen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Janna Stefan, Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Janna Stefan

ANTWORT VON

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