Im Febr.2005 fristlose Kündigung durch Anwalt.Im Kündigungsschreiben ist nur ein Gesamtsaldo aufgeführt.Da dieser Betrag mit meinen Berechnungen nicht übereinstimmte,schrieb ich Gegenanwalt an und bat um eine genaue Forderungsaufstellung.Dieser Bitte kam er nicht nach,sondern klagte nun den Mietrückstand ein.In dieser Zahlungsklage wurde ich im Juni 2005 durch 2.Versäumnisurteil verurteilt.Räumungsklage zugestellt am 19.7.2005,am 29.9.2005 ist gerichtlicher Termin.Aufgrund gravierender Mietmängel z.B.gesenkter Küchenboden infole eines Wasserrohrbruchs seit 3 Jahren,2 Mietparteien-Heizkosten werden nach m2 beglichen,Vertrag bei Gasversorger läuft auf mich,musste im August für die andere Mietpartei Gaskosten übernehmen,ansonsten wäre gesperrt worden,Gemeinschaftsstrom wie Flurbeleuchtung,Betriebskosten Gas,aber auch Beleuchtung für Räume,die zur anderen Mietpartei gehören laufen auf meinen Stromzähler,habe ich ein Sachverständigengutachten beantragt,welches mir aber erst zum 30.9.zugehen wird. ... (Habe zwei Kinder,die beide jetzt eine neue Schule besuchen) oder ist die Kündigung überhaupt wirksam,da ich den Gesamtsaldo nicht nachvollziehen kann?