Bleibt unser Eigentum auf fremden Grundtück unser Eigentum?
vom 18.7.2012
90 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Wie o. g. erwarben wir Ende 2002 das Grundstück (VR) vom Eigentümer aus 1988. ... Wie und was auch immer zwischen den Eigentümern von Grundstück (H) und (VR) gemauschelt wurde, die Gemeinde versäumte die Durchsetzung der Satzung, dass jedes Grundstück mit Abwasser- und Wasseranschluss zu erschließen sei. ... Mit der Angst das mein sein Eigentum verliert wenn man etwas auf einem fremden Grundstück erbaut fragten wir den Nachbarn, ob er nicht das Grundstück (VL) an uns verkaufen wolle.