Verlustvortrag bei Kapitaleinkünften
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm. / Stuttgart
Kann ich die von der US-Bank am Jahresende ausgegebene Verlustbescheinigung als Nachweis/Bestätigung hernehmen, um diesen Verlust in meiner deutschen Steuererklärung als Verlustvortrag geltend machen, um diesen dann im Fall, dass das Depot in 2016 einen Gewinn erbringen sollte, dann verrechnet werden könnte mit der 2016er Erklärung? ... Wenn ich diesen Verlustvortrag "vergessen" würde in der nun anstehenden 2015er Steuererklärung einzutragen, könnte ich diesen dann rückwirkend in der nächsten Steuererklärung geltend machen?