Eb** - Angebot vorzeitig beendet - Vertrag zustandegekommen?
vom 2.5.2011
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Situation: Ich habe auf der Auktionsplattform Eb** ein Mobiltelefon zum Verkauf angeboten. ... Ich teilte dem Käufer mit, dass aus meiner Sicht kein Kaufvertrag zustande kam und die Forderung unhaltbar sei. ... Nun gab es in Vergangenheit bereits Fälle, in denen die Verkäufer tatsächlich zu Schadensersatz verklagt wurden, da anscheinend ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zum aktuellen Höchstgebot besteht, auch wenn die Auktion vorzeitig beendet wurde.