Schadenersatzpflicht wegen nicht geschuldeter mangelhaft-durchgeführter Malerarbeit?
vom 11.3.2005
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Wir sind Ende Februar wegen Studienortwechsel ausgezogen und wurden von der Hausverwaltung angehalten Wände und Decken gemäß einer Klausel des Mietvertrages zu streichen. ... Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass dadurch, dass die Hausverwalterin bei Vertragsschluss diese Klausel nie mit uns abgehandelt und außerdem bei anderen Mietverträgen die gleiche Klausel hinzugefügt hat, kein Individualvereinbarungscharakter mehr zu erkennen ist; somit ist diese Klausel als Formalklausel zu behandeln. ... In der Anlage des Mietvertrages ist eine Anleitung für „Richtiges Heizen und Lüften“, die sich auf vorbeugende Maßnahmen zur Schimmelbekämpfung bezieht, angefügt.