Daraufhin übergaben wir unserem Anwalt ein das Mandat. ... Da jetzt die Rechung vom Anwalt kam, die mich regelrecht umhaute, würde ich gerne nachfragen, was der Anwalt als Gegenstandswert ansetzen kann: laut Rechnung: Gegenstandswert: 10230 Euro Geschäftsgbühr §§ 13, 14 Nr. 2400 VV RVG (1,3) 683,80 Euro Erledigungsgebühr § 13, Nr. 7002 VV RVG (1,5) 789,00 Euro Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 Euro Rechnungsbetrag incl. ... Hat dieser Anwalt den Anspruch so einen hohen Gegenstandswert anzusetzten und wenn nicht, wie hoch darf er sein bzw. in welcher Höhe belaufen sich dann die Anwaltskosten laut Gesetz?