Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
da nach Auskunft von DHL der Käufer die Ware erhalten hat, sollten Sie den Käufer mit dieser Auskunft konfontieren und Zahlung des Kaufpreises von ihm verlangen.
Das sollten Sie schriftlich per Einwurf-Einschreiben tun, und ihm zur Zahlung eine Frist setzen. Auf die Auskunft der DHL sollten Sie Bezug nehmen und diese dem Schreiben beifügen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sollten Sie den Käufer verklagen und der DHL den Streit verkünden.
Wenn Sie den Prozeß gegen den Käufer verlieren, weil Sie nicht beweisen können, daß er die Ware erhalten hat, können Sie DHL (bzw. deren Versicherung) in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Vasel,
leider sind Sie auf wesentliche Teile meiner Frage nicht eingegangen (Zitate aus der Frage):
1)"Bleibe ich am Ende auf meinen Anwaltskosten sitzen?"
Wenn der Käufer eidestattlich versichert, dass er kein Paket erhalten hat und es dafür keinen schriftlichen Nachweis gibt (bei vereinfachten Zustellverfahren üblich) - zumal DHL wesentliche "Verfahrensfehler" begangen hat wie ich beschrieben habe - kann ich nichts nachweisen und werde den Prozess verlieren. Dann bleibe ich doch auf meinen und sogar den Anwaltskosten des Käufers sitzen, oder?
2")Wer zahlt am Ende meinen Anwalt?"
Wenn ich dann, wie Sie geschrieben haben "DHL bzw. deren Versicherung in Anspruch nehme" heißt das doch DHL zu verklagen, freiwillig werden die sicher nicht zahlen, sieht man doch jetzt schon. Wenn ich dann gegen DHL vor Gericht gewinnen sollte, was wird mir dann ersetzt: der Wert des verlorenen Pakets + meine Anwaltskosten für den Prozess gegen DHL + meine Anwaltskosten für den Prozess gegen den Käufer?
3)"Wie gut sind meine Chancen vor Gericht?"
Meine Chancen gegen den Käufer habe ich schon beschrieben, oder habe ich was übersehen? Die Chancen gegen DHL hängen davon ab, ob die beschriebenen "Verfahrensfehler" (v.a. nicht Zurücksenden an Absender, Umleiten obwohl Umleiten gar nicht möglich war) ausreichen gegen die Behauptung es wäre doch vereinfacht zugestellt worden. Wie ist da der rechtliche Stand?
Sehr geehrter Fragesteller,
die eidesstattliche Versicherung des Käufers reicht nicht unbedingt. Wenn Sie den Prozess gegen den Käußeren verlieren, müssen Sie erstmal Gerichts-, eigene und gegnerische Anwaltskosten zahlen.
Wenn Sie den Prozess gegen den Käufer verlieren, weil festgestellt wird, dass ihm die Ware nicht zugestellt wurde, wird die Versicherung wahrscheinlich ohne weiteren Prozess zahlen. Wichtig ist, dass DHL in dem Prozess gegen den Käufer der Streit verkündet wird.
Sie haben dann auch Anspruch auf Ersatz der Kosten des Prozesses gegen den Käufer.
Wenn in dem Prozess gegen den Käufer festgestellt wird, dass die Sendung nicht zugestellt wurde und DHL der Streit verkündet wurde, kann DHL nicht mehr behaupten, es sei doch zugestellt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt