Versteuerung von beschlagnahmtem Geld
vom 21.4.2008
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Manfred A. Binder / München
Kleine Frage, große Ratlosigkeit: Ich habe eine Straftat begangen. Bekanntlich muss Geld aus Straftaten auch versteuert werden (§40 AO). Ich habe hier also einen nachträglichen Steuerbescheid, und zwar in namhafter Höhe erhalten.